Keine Impressums-Pflicht

Um es vorweg zu nehmen: Für rein private WEB-Seiten besteht KEINE gesetztliche Impressums-
Pflicht. Trotzdem gibt es auf unseren WEB-Seiten ein Kurz-Impressum mit dem Namen unseres Webmasters und eine eMail-Adresse.

Telemediengesetz § 5

Information 1 von 3 über Impressums-Pflicht

FA fachanwalt.de, LINK:

https://www.fachanwalt.de/magazin/impressum-recht/impressum-auf-homepage-pflicht

Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen
oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 18 MStV)

Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 18 MStV, wenn die Webseite rein persön-
lichen oder familiären Zwecken dient. Denn in § 18 MStV wird wie folgt negativ formuliert:

"Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben fol-
gende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten".

Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten
werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die
sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealverei-
nen), nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.

Q u e l l e:

FA fachanwalt.de
https://www.fachanwalt.de/
E-Mail: info@fachanwalt.de

Einbock GmbH
Prinzenstraße 1
30159 Hannover

Tel: + 49 (0) 511 - 47397780
Fax: + 49 (0) 511 - 47397781

Geschäftsführer: Sebastian Einbock
Amtsgericht Hannover, HRB 209511
USt-IdNr: DE338255838

Information 2 von 3 über Impressums-Pflicht

ANWALT.ORG - Ihr Ratgeberportal über Recht und Gesetz, LINK:

https://www.anwalt.org/impressumspflicht/#impressum-welche-pflichtangaben-sind-notwendig

3.1 Besteht die Impressumspflicht auch für Privatpersonen?

Betreiben Sie privat eine Internetseite, sind Sie dadurch nicht automatisch von der Impressumspflicht entbun-
den. Denn auch in diesem Fall können die Voraussetzungen für ein geschäftsmäßiges Angebot vorliegen. So
besteht die Impressumspflicht bei einem Blog oder einer privaten Internetseite zum Beispiel, wenn Sie über
Werbebanner oder -anzeigen Verdienste erzielen. Gleiches gilt auch, wenn Sie mit sogenannten Affiliate-Links
eine Art Vermittlungsprovision erhalten.

Es besteht keine Impressumspflicht, wenn der Inhalt und der gesamte Webauftritt ausschließlich
privaten oder familiären Zwecken dienen. Allerdings empfehlen Anwälte auch in diesem Fall sicher-
heitshalber ein Impressum anzulegen.

Q u e l l e:

ANWALT.ORG - Ihr Ratgeberportal über Recht & Gesetz
https://www.anwalt.org/

VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH
Pappelallee 78/79
10437 Berlin

Geschäftsführer: Felix Fidelsberger
Kontakt:
Telefon: 030 / 208 981 217 (keine telef. Beratung)
E-Mail: info@vfr-verlag.de

Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 203003 B

Information 3 von 3 über Impressums-Pflicht

eRecht24, LINK:

https://www.e-recht24.de/impressum/13095-impressum-fuer-die-private-homepage.html

Müssen private Webseiten ein Impressum haben?

2. Wer braucht ein Impressum?
Impressumspflicht schön und gut - aber muss wirklich jeder Webseiten-Inhaber ein Impressum auf seiner
Website führen?

Ganz klar: Nein. Die Verpflichtung ein Impressum auf der eigenen Webseite einzubinden gilt nur
bei geschäftsmäßigen Online-Diensten. Im Umkehrschluss brauchen Betreiber von Websites, die
ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen kein Impressum auf ihrer Homepage
einzubinden.

Q u e l l e:

eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Str. 94
10719 Berlin

Kontakt:
Telefon: 030-12088634
Fax: 030-120886341
E-Mail: kontakt @ e-recht24.de

Geschäftsführer: Sascha Schmoll

Handelsregister: HRA 54365 B
Amtsgericht Charlottenburg
UST-ID: DE242329852

Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
eRecht24 Beteiligungs GmbH
Lietzenburger Str. 94
10719 Berlin

Handelsregister: HRB 192346B
Amtsgericht Charlottenburg

Auszug aus Telemediengesetz (TMG)

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1)
Diensteanbieter haben für

geschäftsmäßige,

in der Regel

gegen Entgelt

angebotene

Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die
Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht
werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind,
der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen
ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung
bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie
eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des
Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die
eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel
1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung
zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209
S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997
(ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes
oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser
Nummer,

7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.


Quelle des obigen Textes:
Bundesministerium der Justiz

Das heißt also im Umkehrschluß:

Diensteanbieter haben für

NICHT

geschäftsmäßige, in der Regel

NICHT

gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen

N I C H T

verfügbar zu halten:

Mit "folgende Informationen" ist ein Impressum gemeint.

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